Den von uns abgeschlossenen Lieferverträgen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB liegen ausschließlich die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen zugrunde, auch wenn wir Einkaufsbedingungen eines Käufers nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
| Preise: | Die Preise verstehen sich ab Fabrik ausschließlich Umsatzsteuer, Zölle, Verpackung, Anfuhr, Fracht und sonstiger Nebenleistungen (EXW Albbruck, Incoterms 2010). Zur Berechnung kommen jeweils die am Tage des Versandes gültigen Preise in Euro. |
| Zahlung und Aufrechnung: | Sofort rein netto ab Zugang der Rechnung. Der Käufer darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie mit Gegenforderungen, die mit unseren Ansprüchen im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, aufrechnen. Wir kaufen die Produkte in USD ein. Sofern wir die Produkte an den Käufer in EUR verkaufen, behalten wir uns das Recht vor, bei einer für uns nachteiligen Veränderung des Wechselkurses von USD zum EUR zum Lieferzeitpunkt um mindestens 5 % im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, den vereinbarten Verkaufspreis entsprechend zu erhöhen. Maßgeblich ist der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte tagesaktuelle Referenzkurs. Im Fall einer Erhöhung des Verkaufspreises, ist der Käufer berechtigt, durch Erklärung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang unserer Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. |
| Zahlungsverzug: | Im Fall des Zahlungsverzugswerden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich sämtlicher Einzelaufträge) durch den Käufer gefährdet wird. |
| Produkte: | Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, sind die Produkte und etwaige Betriebsanleitungen nur für den Vertrieb in demjenigen Land bestimmt, in dem der Käufer seinen Sitz hat. |
| Verpackung: | Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise und wird billigst berechnet. |
| Lieferung: | Liefertermine und -fristen richten sich nach den im Einzelfall getroffenen Absprachen. Das Beschaffungsrisiko wird von uns verschuldensunabhängig nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seine notwendigen Mitwirkungshandlungen verzögert erbringt oder nachträglich Vertragsänderungen wünscht. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt worden ist. Ist keine Lieferung ab Werk vereinbart, ist die Lieferung eingehalten, wenn der Liefergegenstand von uns rechtzeitig zum Transport gegeben wurde. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Lässt sich in solch einem Fall nicht absehen, dass wir unsere Leistung innerhalb angemessener und für den Käufer zumutbarer Frist - spätestens jedoch innerhalb von 4 Monaten - erbringen können, dürfen wir und der Käufer vom Vertrag zurücktreten. |
| Versand: | Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Verlangen, Rechnung und Gefahr des Käufers, selbst dann, wenn die Sendungen auf Verlangen der Paket- und Güterannahmestellen Vermerke wie z.B. "Auf Gefahr des Absenders", "Mangelhaft verpackt" oder ähnliche tragen. |
| Annahmeverzug: | Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Ware pro abgelaufener Woche bis zu maximal 5 % des Rechnungsbetrages, beginnend mit der Lieferfrist bzw. - mangels einer Lieferfrist - mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Die Geltendmachung eines über die Pauschale hinausgehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. |
| Beanstandungen und Mängelansprüche des Käufers: | Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Eingang auf ihre Beschaffenheit hin zu prüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt, Minderung oder/und Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und des nachfolgenden Abschnitts "Haftung" zu verlangen. Mängelansprüche verjähren, außer bei Arglist oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen, grundsätzlich nach 12 Monaten ab Ablieferung. Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und wegen Sachmängeln, die durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung gem. §§ 437 Nr. 1, 439 BGB besteht nur, sofern während der 12-monatigen Verjährungsfrist sowohl a) der Käufer die Nacherfüllung verlangt hat, als auch b) wir unsere Nacherfüllungspflicht verletzt haben. Unberührt bleiben jedoch die gesetzlichen Sondervorschriften bei Lieferung der Ware an einen Verbraucher (Regress beim Lieferanten gemäß §§ 478, 479 BGB). |
| Haftung: | Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten für jede Haftung auf Schadensersatz, unabhängig von ihrem Rechtsgrund. Für eine von uns zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der andere Teil vertraut und vertrauen darf, haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt, haften wir allerdings nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. In diesem Fall haften wir nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden, wenn der Schaden nicht vorsätzlich verursacht worden ist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei übernahme einer Garantie haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen uns aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen. |
| Eigentumsvorbehalt: | Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum. Der Käufer ist unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die Ware weiterzuverarbeiten und zu veräußern: a) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, wenn er mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart. Diese Befugnis endet insbesondere mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wird die Vorbehaltsware, auch soweit wir Miteigentum besitzen, weiterveräußert, so tritt der Käufer die sich hieraus ergebenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und ggf. Kontokorrentforderungen im Voraus an uns ab und wir nehmen diese Abtretung an - bei Miteigentum den dem Miteigentumsanteil entsprechenden Anteil (Rechnungswert) an den Forderungen. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Käufer, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Befindet sich der Käufer mindestens eine Woche in Zahlungsverzug oder ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir jederzeit berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, die Abtretung den Abnehmern gegenüber offenzulegen, diese Forderungen unmittelbar einzuziehen und vom Käufer jegliche insofern benötigten Auskünfte und Unterlagen zu verlangen. b) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns als Hersteller vorgenommen, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit Stoffen anderer Eigentümer verarbeitet oder ist der Wert der verarbeiteten Sache höher als der Wert der Vorbehaltsware, erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des anteiligen Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Ware. Für den Fall, dass ein solcher Eigentumserwerb bei uns nicht eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder - im o.g. Verhältnis - Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. c) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 50% übersteigt. d) Der Käufer hat die Vorbehaltsware getrennt von seinen eigenen Waren oder Dritter zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Der Käufer hat die Vorbehaltsware gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. |
| Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand: | Für diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen sowie Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Albbruck. Wir sind daneben berechtigt, eigene Ansprüche gegen den Käufer nach unserer Wahl auch an seinem Sitz gerichtlich geltend zu machen. |